Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, im Juni 2021 verabschiedet und seit Januar 2023 in Kraft, hat das Ziel, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern. Es legt Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutzverletzungen, unangemessener Lohnzahlung, Missachtung des Rechts auf Bildung von Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen, Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie widerrechtlichem Entzug von Land und Lebensgrundlagen fest.
Lieferketten umfassen den gesamten Weg einer Dienstleistung oder eines Produktes vom Rohstoff bis zum Konsumenten. Sie verdeutlichen die globalen Verflechtungen der Wirtschaft, da Produkte oft durch zahlreiche Stationen gehen, bevor sie beim Endkunden ankommen.
Durch die internationale Zusammenarbeit können unterschiedliche Mindeststandards gelten, und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen können Teil der Lieferkette werden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu überwachen und zu bekämpfen.
Das Gesetz richtet sich primär an unmittelbare Zulieferer und den eigenen Geschäftsbereich. Jedoch müssen auch bei mittelbaren Zulieferern Risikoanalysen durchgeführt sowie Präventiv- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, wenn konkrete Kenntnisse über mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltverpflichtungen vorliegen.
Dadurch können die Sorgfaltspflichten erheblich ausgedehnt werden. Zudem wird durch eine Klausel sichergestellt, dass die Sorgfaltspflicht nicht durch Zwischenschaltungen umgangen werden kann.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz strebt sichere Bedingungen für Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und Konsumenten an. Es zielt auf den Schutz vor Kinderarbeit, faire Löhne, den Schutz der Umwelt und sichere Arbeitsbedingungen ab. Zudem sollen Konsumenten Sicherheit haben, dass die Produkte unter Berücksichtigung fairer Herstellungspraktiken hergestellt werden.
Das Gesetz betrifft seit Januar 2023 deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland. Die Pflichten gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für Vertragspartner und mittelbare Zulieferer.
Ab Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. In den kommenden Jahren wird es voraussichtlich ein vergleichbares Gesetz auf EU-Ebene geben, das für Unternehmen aller Größenordnungen gelten soll
Achtung: Konzernangehörige Gesellschaften werden in die Arbeitnehmeranzahl des Mutterkonzerns miteingerechnet, ebenso wie Leiharbeitnehmer, deren Einsatzdauer mehr als sechs Monate andauert.
Großunternehmen müssen Risikoanalysen durchführen und Präventionsmaßnahmen gegenüber ihren Vertragspartnern und Lieferanten ergreifen. Dadurch werden die betroffenen Unternehmen auch von ihren kleineren Zulieferern verlangen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Das Gesetz fordert Unternehmen auf, bei der Auswahl ihrer Lieferanten darauf zu achten, ob diese die „menschenrechtsbezogenen Erwartungen“ erfüllen können. Kleinere Unternehmen sollten ebenfalls auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten achten, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Zudem erwarten größere Unternehmen auch vermehrt die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen im Rahmen Ihres Auswahlprozesses von den “kleineren Unternehmen”.
Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können mit Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, vom öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden. Das BAFA überwacht die Unternehmensberichte, geht Beschwerden nach und hat weitreichende Kontrollbefugnisse.
Bei Verstößen kann es Zwangsgelder verhängen und Unternehmen zur Erfüllung ihrer Pflichten auffordern. Im Falle von Schäden in anderen Ländern gilt das Recht des betroffenen Staates und nicht das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ist ein dringender Appell an Unternehmen, ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen und aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu verhindern. Es eröffnet die Möglichkeit, die Welt ein Stück gerechter und nachhaltiger zu gestalten. Indem Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, tragen sie dazu bei, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Umweltzerstörung und Ausbeutung zu bekämpfen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz hat auch Auswirkungen auf die Verbraucher und Konsumenten. Immer mehr Menschen legen Wert auf ethische und nachhaltige Produkte, bei deren Herstellung die Menschenrechte geachtet werden.
Mit dem Gesetz erhalten Konsumenten die Gewissheit, dass die von ihnen gekauften Produkte unter Berücksichtigung der Menschenrechtsstandards hergestellt wurden. Unternehmen, die ihre Lieferkettensorgfaltspflicht vernachlässigen, könnten mit einem Imageverlust und einem Rückgang der Nachfrage konfrontiert werden.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ist ein wichtiges Compliance-Thema mit hohen Haftungsrisiken. Unternehmen sollten sich mit den Neuerungen auseinandersetzen und den aktuellen Stand in ihrem eigenen Unternehmen sorgfältig prüfen.
Mit HWData als Ihrem Ansprechpartner für Compliance-Themen unterstützen wir Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Gesetzes, der digitalen Dokumentation und der Überarbeitung Ihrer Verträge mit Zulieferern und Geschäftspartnern.