Kommunen und öffentliche Einrichtungen haben in der Regel einen internen Datenschutzbeauftragten, der sich vor Ort um die allgemeinen Aufgaben kümmert. Jedoch können zwischendurch spezielle Datenschutzfragen auftreten, bei denen Expertenwissen gefragt ist.
Kontaktieren Sie unsWir unterstützen Ihre Mitarbeiter oder internen Datenschutzbeauftragten punktuell, wenn Sie bei fachspezifischen datenschutzrechtlichen Aspekten eine Beratung oder Einschätzung benötigen. Als Juristen mit technischem Verständnis und fachlichem Spezialwissen greifen wir Ihnen gerne unter die Arme.
Wir beraten Sie gerne– Darunter fallen die Erstellung, Anpassung und Pflege der im Datenschutzbereich erforderlichen Verträge sowie die Betreuung im Rahmen der damit verbundenen Vertragsverhandlungen.
– Etwa Verträge zu Auftragsverarbeitungen, gemeinsame Verantwortlichkeiten (JC) oder allgemeine Verträge mit Bezügen zum Datenschutz.
– Gemeint sind die Betreuung und Dokumentation der Abläufe und Prozesse im Zusammenhang mit Betroffenenrechten (z. B. Auskunftsansprüche von Kunden) sowie die Erstellung, Anpassung und Pflege der Datenschutzinformationen.
– Etwa Beschäftigtendatenschutzinformationen oder erforderliche Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundendaten.
Dies betrifft die Erstellung, Anpassung und Pflege der gesetzlich geforderten Verarbeitungstätigkeiten sowie die Dokumentation der Abläufe und Prozesse im Zusammenhang mit unternehmensweiten Datenströmen.
Unter das Notfallmanagement fallen die Betreuung bei der Bearbeitung, Dokumentation und Abwicklung von Datenschutz- und Datensicherheitsvorfällen.
Falls Sie hier im Hinblick auf Ihre eigene Dokumentationsstruktur Ergänzungsbedarf sehen, melden Sie sich gerne. Wir kümmern uns darum. Selbstverständlich fungieren wir auf Wunsch auch als externer Datenschutzbeauftragter ihrer kommunalen oder öffentlichen Einrichtung. Das Team von HWData berät Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin