Das Datenschutzmanagement sollte in jedem Unternehmen ordentlich dokumentiert werden, da es oftmals auch Gegenstand externer Überprüfungen ist. Gerade Aufsichtsbehörden oder Investoren wollen die Dokumentation des Datenschutzes sehen, um sicherzustellen, dass dieser ordentlich gehandhabt wird.
Kontaktieren Sie unsBeim Datenschutzmanagement geht es um die strukturierte Vorgehensweise, die der Organisation, Optimierung und Kontrolle der gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes dient.
Ziel eines durchdachten Datenschutz-Managementsystems (DSMS) ist es, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken systematisch zu identifizieren und angemessen zu behandeln.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht den Datenschutz in Unternehmen. Um die Anforderungen effektiv umzusetzen, empfiehlt sich oftmals eine Datenschutzmanagement-Software, über die zentral geplant, gesteuert und kontrolliert werden kann.
Sollte Ihr Unternehmen von einer Behörde kontrolliert werden, müssen Sie in der Lage sein, die technischen und organisatorischen Maßnahmen des unternehmensinternen Datenschutzmanagements konkret nachzuweisen, da sonst Bußgelder drohen. Auch Investoren, Stakeholder oder Shareholder prüfen dies im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen.
Die Abbildung des Datenschutzmanagements kann digital erfolgen, wofür wir unseren Kunden etwa eine Datenschutzsoftware bereitstellen. In dieser Software kann der gesamte Datenschutz aufgebaut werden, inklusive aller relevanten Dokumente.
Sollte ein Unternehmen Unterstützung beim Datenschutzmanagement benötigen, ohne dass dies digital erfolgen soll, so bauen wir eine entsprechende Fallstruktur auf, welche die erforderlichen Anforderungen nachweislich abbildet. In dieser sind dann alle Aufgaben, die das Unternehmen für den Datenschutz erfüllen muss, strukturiert dokumentiert.
Wir sind Ihr Partner bei der Implementierung und Erfüllung einer nachhaltigen Datenschutzstrategie für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde. Von der Erstevaluierung bis zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind wir für Sie da, um mehr Sicherheit im Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und (insbesondere) dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Ihr Unternehmen zu bringen.
Der „gelebte“ Datenschutz im Tagesgeschäft birgt viele Herausforderungen. Gerade der Umgang mit personenbezogenen Daten ist mit viel Aufwand und umfassenden Kontrollrechten verbunden, was zu viel Druck für die Unternehmen führt. Gerne erklären wir Ihnen die Details in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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