HWData ist Ihr Ansprechpartner und Berater für Inhouse-Juristen und Datenschutzbeauftragte, wenn Sie kurzfristige Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Kontaktieren Sie unsIn manchen praktischen Anwendungsfragen sind Sie sich nicht genau sicher oder die Fragestellung geht über Ihr Wissen als interner Datenschutzbeauftragter hinaus? Als Juristen mit technischem Verständnis haben wir ein fundiertes Fachwissen, um Sie detailliert zu beraten.
Wir beraten Sie gerneDas Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt fest, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn:
Der interne Datenschutzbeauftragte dient als Ansprechpartner für Datenschutzthemen sowie als Berater für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in einem Unternehmen.
Die Schulung zum Datenschutzbeauftragten umfasst einen allgemeinen Überblick zum Thema Datenschutz, nicht jedoch spezielle Anwendungsfälle Ihres eigenen Unternehmens. Daher kann die externe Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter sinnvoll sein.
Bei der Wahl eines internen Datenschutzbeauftragten sollten Sie darauf achten, ob interne Ressourcen frei sind. Zudem ist es wichtig, dass der Beauftragte eine neutrale Stellung im Unternehmen hat und ein hohes Verantwortungsbewusstsein und eine gute Repräsentationsfähigkeit besitzt.
Gerne unterstützt HWData Ihren internen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Aufgaben oder bei praktischen Fragen.
Vereinbaren Sie einen TerminEin Unternehmen möchte eine Kampagne fahren und es soll vorab sichergestellt werden, dass alles juristisch korrekt ist. Da oftmals nicht nur der Datenschutz relevant ist, sondern auch das Persönlichkeitsrecht oder auch der Jugendschutz.
HWData unterstützt Sie vom Erstellen der Schulungsmaterialien und der Durchführung von Schulungen und Seminaren bis zur Kontrolle der rechtskonformen Auftragsdatenverarbeitung. Unser erster Schritt ist die Identifikation der relevanten Arbeitsschritte für die ersten 12 Monate, um dann folgende Schritte in die Wege zu leiten:
Datenschutz ist ein komplexes Rechtsgebiet. Diese Materie vollständig zu durchdringen, während im Unternehmen noch eine ganze Reihe anderer Aufgaben warten, ist fast unmöglich. Früher mussten interne Datenschutzbeauftragte nur auf die Einhaltung der Vorschriften “hinwirken”, heute muss er zur Einhaltung des Datenschutzrechts beraten, unterrichten und die Einhaltung überwachen.
Ein interner DSB, der aufgrund fehlender fachlicher Qualifikationen nicht geeignet ist, stellt einen Bußgeldtatbestand dar. Daher müssen Interne DSB regelmäßig fortgebildet werden, um auf dem neusten Stand zu sein. Dies reicht jedoch nicht aus, um jede Datenschutzfrage beantworten zu können, weshalb wir Sie gerne mit juristischem Hintergrund und fachlicher Kompetenz unterstützen.
Jetzt beraten lassenSetzen Sie Ihre Ressourcen geschickt ein und lassen Sie uns die steigende Verantwortung gezielt unterstützen. Wir können konkrete Fragen einfach beantworten und helfen Ihrem Datenschutzbeauftragten komplexe Materie einfach zu verstehen. Wir greifen Ihnen bei Bedarf geren unter die Arme.
Durch unseren juristischen Hintergrund können wir für Ihren internen Datenschutzbeauftragten auch folgende Dokumente erstellen: