Das Hinweisgebersystem soll es Mitarbeitern, externen Geschäftspartnern und Interessenten wie Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern anonym oder vertraulich ermöglichen, vermeintliche Verstöße und Missstände im Unternehmen zu melden. HWData steht Ihnen dabei zur Seite.
Kontaktieren Sie unsDie EU-Whistleblower-Richtlinie besagt, dass Unternehmen ein sogenanntes Hinweisgeberschutz-System einrichten müssen, damit anonyme Meldungen über Fehlverhalten und Regelverstöße abgegeben werden können. Das Hinweisgebersystem muss zum Schutz der Personen so funktionieren, dass vollkommene Anonymität möglich ist, damit alle Art von Missständen im Unternehmen gemeldet werden können.
Hinweisgebersysteme und dadurch ermöglichte seriöse Hinweise helfen allen Beteiligten, um Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für das Unternehmen, dessen Geschäftspartner sowie für die Beschäftigten zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerneDie gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung eines Hinweisgebersystems ist zwar noch nicht verabschiedet, aber auf dem Weg. HWData unterstützt Sie und Ihr Unternehmen daher bereits jetzt mit einer Hinweisgebersystem-Software, um einen sicheren Kommunikationskanal in Ihrem Konzern aufzubauen.
Wir bieten unseren Mandanten die Einrichtung und den Betrieb des gesetzlich geforderten internen Hinweisgebersystems und der umfassenden Betreuung sämtlicher daraus resultierenden Vorgänge und Meldungen an.
Dies dient zugleich dem finanziellen und rechtlichen Schutz der Geschäftsleitungen, die mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems ihrer gesetzlichen und unternehmerischen Organisationsverpflichtung nachkommen und damit Haftungsrisiken vermeiden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der internen Kommunikation gegenüber Ihren Beschäftigten.
Unser All-in-One-Tech-Ansatz sorgt dafür, dass für Sie kein Mehraufwand für etwa das Hosting, die Pflege oder das Thema Datensicherheit entsteht. In Kooperation mit dem HWLP Legal-Tech-Ansatz unserer Partnerfirma profitieren Sie zudem von automatisierten Prozessen im Kontext der Erstellung und Anpassung der erforderlichen rechtlichen Dokumentationen und Verträge.
Jetzt beraten lassenMit unserem Hinweisgebersystem benötigen Sie keine eigene technische Infrastruktur oder technische Implementierung, da wir Ihnen die Software und die Schnittstelle zu Ihrem eigenen digitalen Hinweisgebersystem bereitstellen, dieses betreuen und pflegen.
Unternehmen mit über 50 Beschäftigten werden gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem für mögliche Rechtsverstöße einzurichten und formelle Prozessabläufe sicherzustellen. Zusätzlich müssen auch Geschäfts- und Vertragspartner Ihres Konzerns aufgrund interner Compliance-Vorgaben ein Hinweisgebersystem verwenden.
Wenn Sie unser Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen einsetzen wollen, präsentieren wir Ihnen das System und unser Konzept dahinter gerne kostenfrei und unverbindlich. Melden Sie sich jederzeit gerne unter +49 89 6931 123 80 oder per E-Mail ph@hwdata.de.