Hinweis­geber­schutz­gesetz – Alles, was Sie jetzt wissen sollten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände oder Verstöße erlangt haben und diese an die interne oder externe Meldestelle weitergeben, regelt.

Hinweisgebende Personen in Unternehmen – Was ist die Idee?

Mitarbeiter nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Durch konkrete Hinweise können diese aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Dabei geht es explizit um Verstöße gegen das Unionsrecht.

Schutz hinweisgebender Personen

Hinweisgebende Personen übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft, weshalb sie vor Benachteiligungen, die ihnen durch ihre Meldung drohen könnte, geschützt werden müssen. Dieser Schutz der Hinweisgebenden soll zudem die Abschreckung durch Angst verhindern.

Wer ist ein Whistleblower oder Hinweisgeber?

Grundsätzlich meint “Whistleblowing” oder ein Hinweisgeber einen Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber oder einem Dritten gegenüber Missstände (tatsächliche oder vermeintliche) bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen meldet.

Für wen gilt das Hinweisgeber­schutz­gesetz?

Das Gesetz wird für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor mit 50 oder mehr Arbeitnehmern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro gelten.

Warum ist das Hinweisgeber­system wichtig für Unternehmen?

Hinweisgeber schaden Unternehmen nur, wenn sie sich direkt an die Öffentlichkeit oder die Medien wenden. Durch eine interne Meldestelle wird das Unternehmen geschützt, der Compliance geholfen und mögliche Missstände können aufgedeckt werden.

Informationen frühzeitig auf den Grund gehen

Da Beobachtungen direkt an die zuständige Stelle im Unternehmen übermittelt werden, können Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden. Es können große Schäden am Ruf des Unternehmens vermieden werden, denn das Risiko für Skandale sinkt.

Vorteile auf einen Blick:

  • Ihr Unternehmen effektiv schützen 
  • Große Rufschäden vermeiden, Risiko für Skandale senken
  • Strukturierter Umgang mit Fehlverhalten und Verstößen 
  • Hinweisgebersystem ermutigt zu internen Meldungen

Warum lohnt es sich jetzt schon ein Hinweisgebersystem einzurichten?

Das Gesetz wird für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor mit 50 oder mehr Arbeitnehmern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro gelten.

Was besagt das Hinweisgeber­schutz­gesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz konzentriert sich auf einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG). Das Ziel ist es dabei, Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, zu schützen und Meldung von Verstößen und deren Untersuchung durch die Unternehmen transparenter zu regeln.

Dabei gilt eine dreijährige Aufbewahrungsfrist (§ 11 Abs. 5 HinSchG) für eine Gleichstellung mit zivilrechtlicher regelmäßigen Verjährungsfrist.

Was macht den Arbeitsschutz so besonders?

Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland legt das „Whistleblowing“ als „Beschwerderecht“ in § 17 fest, ebenso wie den Umgang mit Beschwerden. Der Vorrang des „internen Hinweises“ besagt, dass, nur wenn der Arbeitgeber auf einen Hinweis eines Beschäftigten über einen Missstand nicht tätig wird, dieser sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden darf.

Der Arbeitsschutz beinhaltet zudem „Doppelwirkung“, denn der Arbeitgeber muss die Arbeitsschutzpflichten erfüllen und die Arbeitsschutzbehörden müssen für die Einhaltung und Umsetzung dieser sorgen.

Ablauf des Hinweisgebersystems:

  1. Meldung durch hinweisgebende Person
  2. Bearbeitung des Hinweises
  3. Kommunikation durch Meldekanal
  4. Hinweisbearbeitung durch die Meldestelle
  5. Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Was passiert mit den Hinweisen im Hinweisgebersystem?

Jede Meldung wird auf Plausibilität und Stichhaltigkeit überprüft, wobei die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen unter strengster Vertraulichkeit bzw. Anonymität zu erfolgen hat.

Die erhaltenen Informationen werden in einem fairen und schnellen Prozess bearbeitet und es folgen eine Ableitung und Implementierung von Maßnahmen, um ähnlich gelagertes Fehlverhalten zukünftig zu vermeiden.

Was sind typische Meldungen?

  • Korruption
  • Insiderhandel
  • Datenmissbrauch
  • Missstände 
  • Bestechlichkeit/Bestechung
  • Menschenrechtsverletzung
  • Diskriminierung
  • Belästigung
  • Gesetzesverstöße
  • Straftaten

Zu welchem Datum greift das Hinweisgeber­schutz­gesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das genaue Datum des Inkrafttretens ist bisher unbekannt.

Wie war der Zeitplan ursprünglich vorgesehen?

  • Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern drei Monate nach Inkrafttreten
  • Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern sollten eine Übergangsfrist bis 17.12.2023 haben
  • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollten nicht betroffen sein

Inhaltlich hervorzuheben aus dem Hinweisgeber­schutz­gesetz:

Anonymität

Das Gesetz besagt, dass anonyme Meldungen bearbeitet werden müssen, daher muss auch die Möglichkeit zur anonymen Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und Meldestelle gewährleistet sein.

Die Pflichten im Gesetz zur Umsetzung von anonymen Meldungen greifen nach der Übergangsvorschrift streng genommen erst ab 01. Januar 2025 (§ 42 Abs. 2 HinSchG), um die Hinweisgeberschutzsysteme entsprechend zu überarbeiten.

Unser Tipp: Es ist empfehlenswert, die interne Meldestelle möglichst attraktiv zu gestalten und anonyme Hinweise direkt zu ermöglichen, um Meldungen an externe Meldestellen und damit Behörden vermeiden zu können.

Schadensersatz für immaterielle Schäden

Es entsteht ein erweiterter Anspruch auf Schadensersatz. Mit dem neuen Gesetz haben Hinweisgeber, die Repressalien erleiden, jetzt auch einen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden und nicht mehr nur Vermögensschäden.

Konkret bedeutet das, dass im Einzelfall auch Schmerzensgeld für immaterielle Schäden geltend gemacht werden kann. Dies ist insbesondere bei Mobbing oder Diskriminierung relevant, wenn die Schäden an Rechtsgütern in der Regel schwer nachweisbar sind (§ 37 Abs. 1 HinSchG).

Ihre Software-Lösung zum Hinweis­­geber­­schutz­­gesetz

Vermeiden Sie Hinweise an Behörden und externe Meldestellen durch ein attraktives Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen. HWData unterstützt Sie bereits jetzt mit einer Hinweis­gebersystem-Software, um einen sicheren Kommunikations­kanal in Ihrem Konzern aufzubauen.

HWData als Aufklärungs-Office Ihres Unternehmens

Wir bieten unseren Mandanten die Einrichtung und den Betrieb des gesetzlich geforderten internen Hinweisgebersystems und der umfassenden Betreuung sämtlicher daraus resultierenden Vorgänge und Meldungen an.

Ohne Mehraufwand Whistleblower-Richtlinie befolgen

Unser All-in-One-Tech-Ansatz sorgt dafür, dass für Sie kein Mehraufwand für das Hosting, die Pflege oder das Thema Datensicherheit entsteht. In Kooperation mit dem HWLP Legal-Tech-Ansatz unserer Partnerfirma profitieren Sie zudem von automatisierten Prozessen im Kontext der Erstellung und Anpassung der erforderlichen rechtlichen Dokumentationen und Verträge.

Ihr Partner für Datenschutz & ein Hinweis­geber­system

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn wir Sie in Sachen Datenschutz oder Hinweisgebersystem unterstützen können. Von Legal as a Service bis externer Datenschutzbeauftragter sind wir für Sie da. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite.

Kontakt Schreiben Sie uns und wir machen Ihren Datenschutz besser.

    Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier.

    Buchen Sie einen Termin
    Rufen Sie uns an
    +49 89 443 70 177
    Schreiben Sie uns
    office@hwdata.de