Der EU Data Act ist ein Teil der zweiteiligen europäischen Datenstrategie und wurde Ende Juni von den Unterhändlern der EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament beschlossen. Lediglich die formelle Verabschiedung im Plenum steht noch aus. Aber was verändert sich im Datenaustausch für die Verbraucher und Unternehmen?
Eine der meistgestellten Fragen soll mithilfe des EU Data Acts näher beantwortet werden. Heutzutage sammeln immer mehr Geräte Nutzerdaten. Von Autos, Zahnbürsten und Alexa bis zu Windrädern, die an den Wetterbericht gekoppelt sind, werden nicht nur Daten gesammelt, sondern auch immer mehr Daten miteinander vernetzt. Die Datennutzung, der Datenzugang und auch der Verkauf der Daten sind bisher nur unzureichend geregelt.
Die Daten stellen das Herzstück der digitalen Wirtschaft dar, denn von der Suchmaschine, über Industrieanlagen, große Maschinen oder Haushaltsgeräte, die erzeugten Daten haben einen sehr hohen wirtschaftlichen Wert. Sie können bisher jedoch kaum genutzt werden und liegen in den Händen weniger großer Unternehmen. Das Bild eines typischen datensammelnden Unternehmens, wie manche sich vielleicht vorstellen kann, hat ein großes Potenzial Mehrwert zu bieten, wenn man es nur richtig reguliert. Und genau hier setzt der EU Data Act an.
Für wen gilt der Data Act?
Für Kleinstunternehmen, KMU und Gatekeeper gelten Sonderregelungen.
Der Data Act soll Verbrauchern und Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten geben und dafür sorgen, dass diese auch wirtschaftlich besser genutzt werden können. In Ausnahmefällen, wie etwa Umweltkatastrophen, sollen Regierungen auf Daten aus der Privatwirtschaft zugreifen können.
„Dieses Datengesetz kann die Situation grundlegend verändern und dafür sorgen, dass es einen einfacheren Zugang gibt zu den nahezu unendlich zur Verfügung stehenden Datenmengen. Wir gehen davon aus, dass bis 2028 auf diese Art 270 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden können“, sagte Pilar del Castillo Vera (EVP/Spanien), die für das Parlament die Verhandlungen führte.
Mehr Recht für Verbraucher: Durch die Regeln zur Nutzung der Daten, die von Internet of Things (IoT)-Geräten generiert werden, soll mehr Fairness entstehen. Etwa sollen Autobesitzer zukünftig selbst entscheiden können, ob die eigenen Daten auch von der Versicherung ausgewertet werden können oder nicht. Auch bekommen Verbraucher mehr Rechte, wenn ihre Daten von einem Cloud-Anbieter rechtswidrig weitergegeben werden.
Regelung zur Nutzung: Unternehmen bekommen durch das Gesetz die Möglichkeit, die Daten rechtskonform für die Weiterentwicklung von Produkten zu nutzen und Grundverbraucher sollen die von ihren Geräten gesammelten Daten auch selbst zu Geld machen können.
Mehr Wettbewerb: Durch eine vereinfachte Übertragbarkeit von Daten an und zwischen Dienstanbietern wird es mehr (und auch kleinere) Akteure geben, die sich an der Datenwirtschaft beteiligen, zur Marktwirtschaft beitragen und Innovationen entwickeln. 80 Prozent der generierten Industriedaten werden laut der EU-Kommission heute nicht genutzt, obwohl das Wachstums- und Innovationspotenzial enorm sei. Dies könne sich mit dem Datengesetz ändern.
Keine Verstärkung der Datenmacht: Die Weitergabe und der Empfang von Daten an Unternehmen wie Meta oder Google ist hingegen ausgeschlossen, mit dem Ziel, die Datenmacht der großen Technologie-Konzerne zu beschränken und kleine Unternehmen und den Mittelstand zu stärken.
Mit dem EU Data Act soll es auch Zugang zu den relevanten Daten für Aftermarkt-Dienstleistungen geben, wodurch Reparatur- und Wartungsangebote günstiger werden und die Lebensdauer von vernetzten Produkten verlängert wird. Eine Sorge dabei ist, dass das Gesetz Unternehmen dazu verpflichten könnte, Firmengeheimnisse weiterzugeben und europäische Firmen dadurch weniger wettbewerbsfähig werden.
Der Dateninhaber kann bei Geschäftsgeheimnissen dem Nutzer die freie Weitergabe verbieten und Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten vereinbaren. Jedoch dürfen die übermittelten Daten nicht zur Entwicklung von Produkten genutzt werden, die mit dem der Dateninhaber konkurrieren. Die Entwicklung konkurrierender Leistungen soll hingegen wohl erlaubt sein.
Nachdem sich das Parlament und die Unterhändler der EU-Regierungen am 28.06.2023 politisch geeinigt haben, unterliegt das Datengesetz nun der förmlichen Genehmigung. Nach seiner Annahme tritt es 20 Tage nach der Veröffentlichung des Amtsblatts in Kraft und tritt nach 20 Monaten in Kraft.
Der Data Act ist eine Säule der Rechtsvorschriften, die die EU Kommission beschlossen hat und wird im Zusammenspiel mit dem Datengesetz und geltenden horizontalen und sektoralen Rechtsvorschriften, wie dem Daten-Governance-Rechtsakt und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), präzisiert.
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